allgemeine geschäftsbedingungen

mehrlust CATERING erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf der Basis der vorliegenden AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mit der Auftragserteilung bei mehrlust CATERING erklärt sich der Kunde / Veranstalter mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Kunden oder andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen sind nicht gültig.

Allgemeines

mehrlust CATERING erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass (ab 25 Personen) umfassende Catering-Dienstleistungen. mehrlust CATERING übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber.

Leistung

mehrlust CATERING verpflichtet sich, den Auftrag professionell und in sorgfältiger Weise auszuführen, sowie den Anlass zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legt mehrlust CATERING Wert auf eine einwandfreie und frische Qualität.

Auftragsbestätigung

Ein Auftrag mit mehrlust CATERING kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Annullierungskosten

Bei Auflösung eines Vertrages nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • Bis 14 Tage vor dem Anlass: 40% der vereinbarten Leistungen
  • Weniger als 10 Tage vor dem Anlass: 80% der vereinbarten Leistungen

Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestelltes oder angefertigtes Material, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet.

Retourenmaterial

Die Rücknahme von Retourenmaterial (Gläser, Geschirr, Bestecke, Deko etc.) erfolgt durch mehrlust CATERING bis spätestens am Folgetag der Veranstaltung, 12:00 Uhr. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis dahin bereitzustellen oder selber zu retournieren.

Geringfügige Änderungen

mehrlust CATERING behält sich vor, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung nach Absprache mit dem Kunden geringfügig zu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.

Teilnehmerzahl

Der Kunde hat die Teilnehmerzahl bis spätestens 3 Tage vor dem Anlass bekannt zu geben. Diese Meldung gilt als verbindliche Rechnungsgrundlage; Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Zahlungen

Ab einem Rechnungsbetrag über CHF 10’000.– wird eine Vorauszahlung über 50% in Rechnung gestellt. Diese Forderung ist vor dem Anlass zu begleichen.

Haftung

Der Kunde / Veranstalter des Anlasses hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen. mehrlust CATERING haftet lediglich für Schäden, welche eindeutig auf ein Verschulden von mehrlust CATERING zurückzuführen sind.

Für Bruch von Porzellan und Gläsern, bei welchem nicht mehrlust CATERING verantwortlich gemacht werden kann, haftet der Veranstalter.

mehrlust CATERING übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen aufgrund unvorhersehbarer Verkehrs- oder Umwelt-Einflüsse. Der Kunde kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Diepoldsau oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl von mehrlust CATERING. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.